Der Elternbeirat der Leibnizschule

Der Schulelternbeirat der Leibniz-Schule besteht aus je zwei gewählten Elternvertretern pro Klasse. Wir - der Schulelternbeirat - setzen uns dafür ein, dass die Leibnizschule als Schulgemeinde unter guten und harmonischen Bedingungen arbeiten kann. Hierzu zählt u.a., dass sich Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gemeinsam dafür einsetzen, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Gymnasialzeit erfolgreich durchlaufen. Damit die Kinder dieses Ziel erreichen, ist neben qualitativ hochwertigem Unterricht wichtig, dass Kinder spüren, dass ihre Eltern an ihrem schulischen Alltag Anteil nehmen. Sollten einmal Probleme mit Mitschülern, Lehrern oder Eltern auftreten, bei denen Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie ihre Klassenelternbeiräte oder uns - den Schulelternbeirat - an.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

Elternvertreter in der Schulkonferenz
Wählbar: Alle Eltern, die ein minderjähriges Kind an der Leibnizschule haben (siehe Wahlausschreibung)
Amtszeit: Zwei Jahre (letzte Wahl Okt. 2013) Neuwahl Okt. 2017
Aufgabe:
Teilnahme an den SEB Sitzungen

Teilnahme an den Schulkonferenz-Sitzungen

Elternvertreter im Stadtelternbeirat
Wählbar: Elternbeiräte und Stellvertreter
Amtszeit: Zwei Jahre (letzte Wahl Okt. 2013) Neuwahl 2017
Aufgabe: Teilnahme an den Wahlversammlungen des Stadtelternbeirats
Elternvertreter im Vorstand des Fördervereins
Wählbar: alle Eltern von Leibnizschülern
Amtszeit: Zwei Jahre (jüngste Wahl Okt. 2017)
Aufgabe: Mitarbeit im Vorstandsteam des Fördervereins
Teilnahme an Vorstandssitzungen (ca. 2 Termine im Schulhalbjahr)
Mitwirken an Entscheidungen über Mittelvergabe
Unterstützung bei Projekten und Aktivitäten
Elternvertreter in Fachkonferenzen
Wählbar: Elternbeiräte und Stellvertreter
Amtszeit: Ein Jahr
Aufgabe:
Teilnahme an den Fachkonferenzen (2-3 Termine pro Schuljahr, Einladung erfolgt über Schulsekretariat)
Kurzer Bericht im SEB über die Fachkonferenz

Die Elternmitarbeit in der Schulgemeinde stellt sich im Allgemeinen folgendermaßen dar: